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Soldaten auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dann wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente erfüllt haben – vor allem die Wartezeit von 5 Jahren.
Zeitsoldaten empfehlen wir eine Absicherung von 50% – 75% Ihrer Nettobezüge.

Berufssoldaten werden bei Dienstunfähigkeit mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Zusätzlich wird Ihnen für jedes vorzeitige Ruhestandsjahr Ihr Ruhegehalt um 3,6% (max. 10,8%) gemindert. Nur wenn die die Dienstunfähigkeit durch eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall verursacht, wird das Ruhegehalt ohne Versorgungsabschlag gezahlt.

Berufssoldat, Zeitsoldat, Dienstunfähigkeit für Soldaten, Vorsorgen mit dem Beamtenspezialisten

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