Vorsorgen für den Berufssoldat

Als Berufssoldat müssen Sie in der Regel bei vorliegen einer Dienstunfähigkeit einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Sie werden mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

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Berufssoldaten

Als Berufssoldat müssen Sie in der Regel bei vorliegen einer Dienstunfähigkeit einen Versorgungsabschlag hinnehmen. Sie werden mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Wann liegt eine Berufs­unfähigkeit für den Berufssoldat vor?

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte „infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Hierbei reicht es in der Regel aus, dass man zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit für den Berufssoldat vor?

Unter Dienstunfähigkeit versteht man, wenn ein Soldat auf Grund einer körperlichen und geistigen Schwäche und / oder wegen eines Gebrechens nicht mehr in der Lage ist dem Dienstherrn zu dienen bzw. für den Dienstherrn seine Pflichten zu erfüllen.

Also gibt es da Unterschiede?

Eine Berufsunfähigkeit ist nicht mit der Dienstunfähigkeit gleichzusetzen! Jedoch kann auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit ein Hinweis für die Dienstunfähigkeit sein. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Soldat innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiederhergestellt wird. Dies wird mittels eines amtsärztlichen Gutachten festgestellt.

Mit der Dienstunfähigkeit wird der Berufssoldat regelmäßig in den Ruhestand versetzt (§44 Abs. 3 Soldatengesetz). Soldaten auf Zeit oder Wehrdienstleistende werden im Falle der Dienstunfähigkeit vom Dienst entlassen (§55 Abs. 2 Soldatengesetz). Die endgültige Entscheidung über die Versetzung bzw. Entlassung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen.

Der Dienstherr kann also weitestgehend unabhängig entscheiden, ob ein Soldat dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass man zwar ein Ruhegehalt (nur Berufssoldaten) wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da man noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund eigener Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob man tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle – lediglich die Tatsache, dass man es könnte, reicht aus, um die Leistung zu verwehren.

Durch eine spezielle / echte Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Soldat erfährt finanziellen Schutz, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

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